Kostenerstattung

Die Kosten der Behandlung werden von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, den privaten Krankenversicherer und von der Beihilfe erstattet. Zum Erstgespräch sollten Sie unbedingt ihre Gesundheitskarte mitbringen. Eine Überweisung ist notwendig, wenn Sie am sogenannten Hausarztmodell teilnehmen.

 

Privatversicherte setzen sich vor Aufnahme einer Psychotherapie direkt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung. Entsprechende Antragsformulare hält Ihre Krankenkasse bereit. Bei Beihilfeberechtigten übernimmt die Beihilfe anteilig die Kosten einer Psychotherapie. Für Selbstzahler entfallen die vorgeschriebenen Formalitäten und Rahmenbedingungen.

 

Die Honorierung richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten der EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab) sowie der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) . In begründeten Ausnahme- und Härtefällen, können Sondervereinbarungen getroffen werden.